Elternbeiträge
Kindergarten:
5-6 Stunden 90,00 €
6-7 Stunden 97,50 €
7-8 Stunden 105,00 €
8-9 Stunden 112,50 €
Kindergarten
(Kinder unter 3 Jahren):
5-6 Stunden 150,00 €
6-7 Stunden 155,00 €
7-8 Stunden 160,00 €
8-9 Stunden 165,00 €
Krippe:
3-4 Stunden 140,00 €
4-5 Stunden 165,00 €
5-6 Stunden 215,00 €
6-7 Stunden 265,00 €
7-8 Stunden 280,00 €
Zusätzliche Gebühren:
Spielgeld 7,00 € (monatlich)
Handtuchgebühr 2,00 € (monatlich)
Getränke-Abo 5,00 € (monatlich, optional für Kiga-Kinder)
Busgeld 5,50 € (monatlich, optional für Kiga-Kinder)
Mittagessen 3,20 € (pro Portion für Kindergartenkinder)
1,70 € (pro Portion für Krippenkinder)
Aufnahmegebühr 5,00 € (einmalig, in bar)
Beitragszuschuss
Kindergarten
100 € Zuschuss für….
- Kinder, die bis 31.12. drei Jahre alt sind - Zuschuss ab September des laufenden Kiga- Jahres.
- Kinder, die ab 01.01. drei Jahre alt werden - Zuschuss ab September des darauffolgenden Kiga- Jahres.
Die 100 € Zuschuss werden nur für den Grundbeitrag gerechnet. Spiel-, Bus-, Getränke- und Essensgeld müssen selbst gezahlt werden.
Der Zuschuss von 100 € wird automatisch abgezogen!
Krippe
Bis zu 100 € Zuschuss für….
Kinder ab dem 13. Lebensmonat. Der Krippen-zuschuss ist einkommensabhängig. Die Auszahlung wird auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an die Antragsteller ausgezahlt.
Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS unter
www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld
zur Verfügung. Dort gibt es auch Antworten und häufige Fragen zum Krippengeld.
Es steht auch ein Service- Telefon zur Verfügung: Tel. 0931/ 32090929
Mo. bis Do. von 08.00 – 16.00 Uhr
Freitags von 08.00 – 12.00 Uhr
Den Zuschuss müssen Erziehungsberechtigte selbst beantragen!
Ordnung der Kindertageseinrichtung §4, (3)
Die gewählten Nutzungszeit gilt grundsätzlich für das ganze Kinderhausjahr (01.09. eines Jahres bis 31.08. des darauf folgenden Jahres). Den Eltern ist eine unterjährige Änderung der gewählten Nutzungszeit mit einer Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat zum Monatsende möglich. Das Änderungsverlangen muss schriftlich an den Träger bzw. der Kinderhausleitung gerichtet werden.