Elternbeiträge

Kindergarten:

5-6 Stunden        130,00 €
6-7 Stunden        150,00 €
7-8 Stunden        170,00 €
8-9 Stunden        180,00 €

Kindergarten
(Kinder unter 3 Jahren):

5-6 Stunden         170,00 €
6-7 Stunden         190,00 €
7-8 Stunden         220,00 €
8-9 Stunden         240,00 €

Krippe:
3-4 Stunden       220,00 €
4-5 Stunden       250,00 €
5-6 Stunden       280,00 €
6-7 Stunden       310,00 €
7-8 Stunden       350,00 €

Zusätzliche Gebühren:
Spielgeld               7,00 € (monatlich)
Handtuchgebühr   2,00 € (monatlich)

Getränke-Abo       5,00 € (monatlich, optional für Kiga-Kinder)
Busgeld                 5,50 € (monatlich, optional für Kiga-Kinder)
Mittagessen           3,55 € (pro Portion für Kindergartenkinder)
                              1,90 € (pro Portion für Krippenkinder)
Aufnahmegebühr   5,00 € (einmalig, in bar)

Beitragszuschuss

Kindergarten

100 € Zuschuss für…. 

  • Kinder, die bis 31.12. drei Jahre alt sind - Zuschuss ab September des laufenden Kiga- Jahres. 
  • Kinder, die ab 01.01. drei Jahre alt werden - Zuschuss ab September des darauffolgenden Kiga- Jahres.                               

Die 100 € Zuschuss werden nur für den Grundbeitrag gerechnet. Spiel-, Bus-, Getränke- und Essensgeld müssen selbst gezahlt werden. 

Der Zuschuss von 100 € wird automatisch abgezogen! 

Krippe

Bis zu 100 € Zuschuss für…. 

Kinder ab dem 13. Lebensmonat. Der Krippen-zuschuss ist einkommensabhängig. Die Auszahlung wird auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie  und Soziales direkt an die Antragsteller ausgezahlt. 

Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der  Homepage des ZBFS unter 

www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld 

zur Verfügung. Dort gibt es auch Antworten und häufige Fragen zum Krippengeld. 

Es steht auch ein Service- Telefon zur Verfügung:    Tel. 0931/ 32090929 

Mo. bis Do. von 08.00 – 16.00 Uhr 

Freitags von 08.00 – 12.00 Uhr   

 

Den Zuschuss müssen Erziehungsberechtigte selbst beantragen!                             

Ordnung der Kindertageseinrichtung §4, (3)

Die gewählte Nutzungszeit gilt grundsätzlich für das ganze Kinderhausjahr (01.09. eines Jahres bis 31.08. des darauf folgenden Jahres). Den Eltern ist eine unterjährige Höherbuchung der gewählten Nutzungszeit mit einer Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat zum Monatsende möglich. Das Änderungsverlangen muss schriftlich an den Träger bzw. der Kinderhausleitung gerichtet werden.

Buchungskürzungen sind nur zum 01.09. eines Jahres möglich!